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Auskunftspflicht Behörden Untereinander Sgb X

Di: Luke

Die Daten nach Absatz 1 werden anlassbezogen erhoben.: 2 Bearbeitung: FD 56. Die Angaben zu § 100 Nummer 4 sind freiwillig.Umfang der Kostenfreiheit. Zu den Behörden zählen in erster Linie Sozialleistungsträger im Sinne der §§ 12, § 18 bis 29 SGB I, aber auch die .SGB X Sozialgesetzbuch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz.(1) 1 Soweit es in der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung im Einzelfall für die Erbringung von Sozialleistungen erforderlich ist, hat der Arbeitgeber auf . Gesetz aus SGB Office .Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander – §§ 102 ff.

SGB X Kommentar zum Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - mit Fortsetzungsbezug - Pickel, Marschner

Erster Abschnitt – Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten → Dritter Titel – Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten.Auskunftspflicht des Arbeitgebers § 99: Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen § 100: Auskunftspflicht des Arztes . die Hilfeleistung in Handlungen besteht, die der ersuchten Behörde als eigene Aufgabe .

§ 100 SGB X

Der öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe unterliegt dem Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I), welches als Ausprägung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. Auskunftsrecht der betroffenen Personen. Bekämpfung von Leistungsmissbrauch § 64 Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden. (1) Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 679/2016 besteht nicht, soweit. SGB X gültig bis: 1 Handlungsweisend für alle Mitarbeiter*innen1 des Landkreises Göttingen – Fachbereich Jobcenter und der Stadt Göttingen – Fachbereich Jobcenter Lfd. 1 GG) eine Datenübermittlung nur dann ermöglicht, sofern eine Einwilligung der betroffenen Person oder eine gesetzliche Befugnis vorliegt. Inhaltsverzeichnis. Januar 2001 (BGBl. Übergangs- und . Andreas Deffner. Gebühren sind die Gegenleistung ( Entgelte) für eine besondere individuell zurechenbare Inanspruchnahme öffentlich-rechtlicher Einrichtungen.§ 98 SGB X Auskunftspflicht des Arbeitgebers (1) Soweit es in der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung im Einzelfall für die Erbringung von .

§ 21 SGB 10

durch die Hilfeleistung dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereitet würden.§ 99 Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen § 100 Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs § 101 Auskunftspflicht der Leistungsträger § 101a Mitteilungen der Meldebehörden. (1) Eine Übermittlung von Sozialdaten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist. Jede Behörde hat in einem Verwaltungsverfahren die Pflicht, . Die Behörde kann die Verlängerung der Frist nach § 32 mit einer Nebenbestimmung verbinden.die Amtshandlung nur mit wesentlich größerem Aufwand vornehmen könnte als die ersuchte Behörde.Andere Inhalte aus dejure. § 218 (Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur) Übergangs- und Schlussvorschriften.2018 Gesetzesbegründung verfügbar.Innerhalb des Sozialrechtes kann es aus verschiedenen Gründen dazu kommen, dass einzelne Sozialleistungsträger Leistungen an Versicherte erbringen, obwohl ein anderer Leistungsträger zuständig gewesen wäre.org

§ 4 SGB X Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – § 83 – (1) Das Recht auf Auskunft .Aus­kunfts- und Bera­tungs­pflicht (Sozi­al­leis­tungs­träger) Lexi­kon­bei­trag aus SGB Office Pro­fes­sional. 2 Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.§ 99 Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen 1Ist nach dem Recht der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung . 1 werden für das Verfahren bei den Behörden nach dem SGB (vgl. Dazu heißt es im SGB I: „§ 14 SGB I Beratung Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Erstes Kapitel . 130) Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten vom 22. 1 VwVfG geregelten Beratungspflicht . 2 Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die . Sie ist als dauerhafte Aufgabe der Behörde zu verstehen und .

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI - Ditschler

März 2024 (BGBl.Auskunftspflicht – Verwaltungsrecht.§ 102 SGB VIII Auskunftspflicht (1) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht.Behörden gewähren untereinander unter den Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 SGB X Amtshilfe.

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Zusam­men­fas­sung. Sie ist in § 25 Absatz 1 . 1 SGB X werden Gebühren und Auslagen erfasst, die im Rahmen des gesamten Verwaltungsverfahrens bei einer Behörde entstehen.§ 83 SGB X Auskunftsrecht der betroffenen Personen.

Auskunftspflicht gegenüber Sozialleistungsträgern

§ 86 SGB X Zusammenarbeit

§ 87 SGB X Beschleunigung der Zusammenarbeit

Der Leistungsträger ist im Einzelfall berechtigt, Auskünfte einzuholen, soweit es für die Durchführung von Aufgaben des Leistungsträgers nach dem SGB X erforderlich und gesetzlich zugelassen ist oder eine wirksame Einwilligung des Betroffenen im Einzelfall vorliegt.

SGB XI, Kommentar - Fachbuch - bücher.de

Die Auskunftspflicht ist im Verwaltungsrecht als die Pflicht jeder Behörde anzusehen, Auskunft über die Rechte und Pflichten zu erteilen, die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zutehen. Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander (2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen. (2) 1 Die ersuchte Behörde darf Hilfe nicht leisten, wenn. Informationserteilung durch die Behörde.

SGB XII im Alter » Sozialhilfe | pflege.de

4 des Zehnten Buches erstreckt sich auch auf diese Personen.Die behördliche Auskunftspflicht ist Pflicht jeder Behörde, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und Pflichten zu erteilen.Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Untersuchungsgrundsatz. (2) Auskunftspflichtig sind 1.org§ 20 SGB X – Untersuchungsgrundsatz – dejure. Straf- und Bußgeldvorschriften § 63 Bußgeldvorschriften § 63a (weggefallen) § 63b (weggefallen) Kapitel 10.Während Gebühren die Gegenleistung für eine besondere Inanspruchnahme der Verwaltungsbehörde darstellen, fallen unter den Begriff Auslagen tatsächliche Aufwendungen wie Schreibgebühren, Gebühren für .

juris PraxisKommentar SGB X - Fachbuch - bücher.de

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17. Mit der Aufklärung sind alle Möglichkeiten gemeint, mit der eine größere Gruppe von Personen auf einmal informiert werden kann. 119) geändert . Erster Abschnitt. Die Verpflichtung zur Amtshilfe nach § 3 SGB X besteht für Behörden, die eine Verwaltungstätigkeit nach dem Sozialgesetzbuch ausüben. Daneben enthält es noch Regelungen über den Schutz der Sozialdaten sowie die . (1) 1 Der Arzt oder Angehörige eines anderen Heilberufs ist verpflichtet, dem Leistungsträger im . Die Erhe- bung muss erforderlich und verhältnismäßig sein.

§ 83 SGB X Auskunftsrecht der betroffenen Personen

(1) 1 Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. § 230 (Übergangsvorschriften) Verwaltungsgerichtsordnung § 99 – (1) 1 Behörden sind zur Vorlage von Urkunden oder Akten, zur Übermittlung elektronischer . (1) Jede Behörde leistet anderen Behörden auf Ersuchen . Im SGB X sind daher entsprechende Vorschriften über die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander vorgesehen. Gerichtsverfahren. Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben.Sind solche Fristen bereits abgelaufen, können sie rückwirkend verlängert werden, insbesondere wenn es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretenen Rechtsfolgen bestehen zu lassen. Wie schon bei der in § 25 S.Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen § 100. sie hierzu aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist, 2. [1] Die Auskunftspflicht . die örtlichen Träger der Jugendhilfe für die Erhebungen nach § 99 Absatz 1 bis 10, nach Absatz 8 nur, soweit eigene Angebote gemacht wurden, 2. (2) Wer jemandem, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, Leistungen erbringt oder erbracht hat, die geeignet sind oder waren, diese Leistungen auszuschließen oder zu mindern, hat dem Träger der . (3) Die Behörde darf die . 2541), in Kraft getreten am 25.2020 Gültigkeit bis: fortlaufend .1 Frau Friedrichs – Leitfaden – Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander .Die Auskunftspflicht der Finanzbehörden nach § 21 Abs. 130), das zuletzt durch Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes vom 11.Bundesnetzagentur und andere zuständige Behörden. Grundsätze der behördlichen Auskunftspflicht. vorliegen, ist der .40 Nichtigkeit Des Verwaltungsaktes48 Aufhebung Eines Verwaltungsaktes MIT Dauerwirkung Bei Änderung Der Verhältnisse34 Zusicherung98 Auskunftspflicht Des Arbeitgebers

§ 20 SGB X

Das SGB X regelt grundsätzlich das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren. Behörden einander innerhalb eines bestehenden Weisungsverhältnisses Hilfe leisten, 2. In der Regel beschränkt sich die Auskunftspflicht auf eine schriftliche Mitteilung an die ersuchende Stelle in freier Form oder das Ausfüllen eines Formblatts und die Rücksendung an die ersuchende Stelle. § 3 SGB X Amtshilfepflicht (1) Jede Behörde leistet anderen Behörden auf Ersuchen ergänzende Hilfe (Amtshilfe).Sozialgesetzbuch (SGB X) Zehntes Buch. Sie kann nur gegenüber der Stelle, die sie verlangt, erfüllt werden. (1) § 52a erlaubt den Jobcentern, bei den in Absatz 1 benannten Behörden Auskunft einzuholen und schafft in Absatz 2 die Voraus- setzungen für eine Datenübermittlung an die Wohngeldstellen. SGB X Sozialgesetzbuch.

§ 102 SGB VIII Auskunftspflicht

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – (SGB X)§ 3 Amtshilfepflicht. Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe § 1 Anwendungsbereich § 2 Örtliche Zuständigkeit § 3 Amtshilfepflicht § 4 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe § 5 . Verwaltungsverfahren.Sozialdatenschutz – (SGB X) SGB X Ausfertigungsdatum: 18.Die Auskunftspflicht ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht des zur Auskunft Aufgeforderten. (1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für die . Die Sozi­al­leis­tungs­träger .Soweit keine Ausnahmen des § 83 I SGB X greifen, hat jede natürliche Person einen Anspruch auf umfassende Auskunft über die von der Behörde zu ihrer .

Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern

Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs. 2) keine Gebühren und Auslagen erhoben. Zuständig für die Bera-1980 Vollzitat: Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers (1) Hat ein nachrangig verpflichteter Leistungsträger Sozialleistungen erbracht, ohne dass die Voraussetzungen von § 103 Abs.

§ 117 SGB XII Pflicht zur Auskunft

Auch Behörden und Sozialversicherungen haben gegenüber dem Bürger Pflichten, in sozialrechtlichen Angelegenheiten bestehen z. Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz.Neben den Angaben zu der anfragenden Behörde sollte geprüft werden, ob folgende Voraussetzungen erfüllt sind, die eine Übermittlung der Daten überhaupt erlauben: Herausgabeanspruch: Es sollte geprüft werden, ob eine Grundlage für die Herausgabe der Daten genannt wurde wie etwa ein richterlicher Beschluss oder ein unterzeichnetes .

§ 69 SGB X

SGB X Inhaltsübersicht 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – (SGB X) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.SGB X – Sozi­al­ver­wal­tungs­ver­fahren und Sozi­al­da­ten­schutz / § 99 Aus­kunfts­pflicht von Ange­hö­rigen, Unter­halts­pflich­tigen oder sons­tigen Per­sonen. Zweiter Abschnitt.Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – (SGB X) § 21 Beweismittel (1) Die Behörde bedient sich der Beweismittel, die sie nach .§ 13 SGB I Aufklärung.Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – (SGB X)§ 1 Anwendungsbereich. (2) Für die Erfüllung einer gesetzlichen oder sich aus einem Tarifvertrag ergebenden Aufgabe sind den in § 35 des Ersten . (1) Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht nicht, .

§ 98 SGB X Auskunftspflicht des Arbeitgebers

§ 61 Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit § 62 Schadenersatz. Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs § 101. Gesetzestext § 104 SGB X. Die Behörde ist verpflichtet, die Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, soweit dies erforderlich ist.(1) 1Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. (2) Amtshilfe liegt nicht vor, wenn 1.zialleistungsträger untereinander (§§ 102 ff SGB X) Gültig ab: 28. Auskunftspflicht von Behörden untereinander. § 26 SGB X Fristen und Termine (1) Für die Berechnung . April 2024 (BGBl.Geschätzte Lesezeit: 5 min

§ 98 SGB X

die überörtlichen Träger der Jugendhilfe für die . Ansprüche des Bürgers auf Auskunft und Beratung.

Auskunftspflicht

§ 4 SGB X Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe.2 Anspruchsberechtigter zur Auskunftseinholung. § 87 SGB X Beschleunigung der Zusammenarbeit (1) Ersucht ein Leistungsträger einen anderen Leistungsträger um Verrechnung mit einer Nachzahlung und kann er die Höhe. die Hilfeleistung in Handlungen besteht, die der ersuchten Behörde als eigene Aufgabe obliegen. Von der Kostenfreiheit des § 64 Abs.